Prüfungsausschuss

Aufgaben eines Prüfungsausschusses

Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf von Prüfungen zu gewährleisten. Auf Grundlage der Studien- bzw. Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges besitzt er folgende Kompetenzen:

  • Anerkennung von Leistungsnachweisen
  • Zulassung und Abnahme von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen
  • Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt
  • Entscheidung über Auslegungsfragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung

In Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt der FMB wird die ordnungsgemäßen Anwendung der Regelungen aus den gültigen Prüfungsordnungenzu gewährleistet. 

Gesetzliche Grundlage

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt.

Letzte Änderung: 01.10.2024 - Ansprechpartner: