durch den/die Promotionsinteressierte/-n
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Dekanat der Fakultät für Maschinenbau ein (siehe § 10 Abs. 2 Promotionsordnung). Für Hochschulabschlüsse im Ausland ist eine Äquivalenzprüfung erforderlich. Kontaktieren Sie bitte hierzu da Studierendensekretariat (K31).
- Formloser Antrag an den/die Dekan/-in
- Formblatt zur Registrierung als Doktorand/-in [deutsch | englisch]
- Optional: Antrag auf Immatrikulation als Promotionsstudierende/-r
- Betreuungsvereinbarung (Vorlage siehe Anlage 3 der Promotionsordnung)
- Kopie der Dokumente aller Hochschulabschlüsse (Urkunde, Zeugnis, ggfs. Notensystem der Hochschule), falls erforderlich zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
- Tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung zu früheren Promotionsvorhaben
Wenden Sie sich zur Klärung offener Fragen bezüglich der Formalitäten bitte an das Dekanat. Die Ansprechpersonen finden Sie in den Kontaktinformationen.