Verfahren der Habilitation
Nach der Promotion kann die wissenschaftliche Weiterentwicklung durch die Habilitation fortgef��hrt werden. Mit der Habilitation wird die Venia Legendi (Lehrbefugnis/-erlaubnis) f��r ein bestimmtes Wissenschaftsgebiet zuerkannt. Der akademische Grad f��r die Habilitation (siehe unten) wird verliehen, wenn der Bewerber/die Bewerberin die Bef��higung, ein Wissenschaftsgebiet in Forschung und Lehre zu vertreten, nachgewiesen hat. Dies erfolgt durch eine Habilitationsschrift, eine ��ffentliche Probevorlesung und einem Habilitationskolloquium.
Die Voraussetzung f��r die Zulassung zur Habilitation regelt die Habilitationsordnung der Fakult��t f��r Maschinenbau.